F1RST
MAKLER

 

Versicherungs­beratung.
Immer wieder neu erdacht.
Seit 1979.

Vertrauen in die Kompetenz. Den Service.
Das Durchsetzungsvermögen. Die Erfahrung.
Die Leistungsbilanz. Der Unterschied. Das Mehr.

Wer wir sind.

Wir sind ein Verbund von Versicherungsmaklern und Spezialisten, deren berufliche Wege sich über die letzten dreißig und mehr Jahre zu F1RST MAKLER Versicherungsmakler GmbH vereint haben.
Durch diese Partnerschaft sind wir in der Lage, in einem Höchstmaß Kundenwünschen gerecht zu werden. Wir wollen mit unserem tagtäglichen Handeln unseren Beitrag dazu leisten, dass Sie sich gut beraten und top versichert wissen. Als Privatkunde. In Ihrer Selbständigkeit. Als Unternehmer.

Was wir tun.

Wir lösen Ihre aktuellen Sorgen, beantworten Fragen, analysieren Ihren Bedarf und machen Vorschläge.
Professionell. Erfahren. Unabhängig von Produktgebern.
Zu 100 % auf Ihrer Seite.

Warum wir?

Weil wir Versicherungsmakler sind.
Seit Jahrzehnten bewährt.  Ein eingespieltes Team mit besten Leistungsbilanzen. In guter Partnerschaft vereint. Bestens in der Versicherungswelt vernetzt. Wir wissen, uns für Ihre Interessen optimal einzusetzen.

Wir kooperieren vertrauensvoll mit

Administrative Partner
Operative Partner
Sonstige Dienstleistungen

Die Historie des Versicherungswesens

Um 2500 v. Chr. Begräbnisverein von Steinmetzen in Ägypten

Um 2000 v. Chr. Karawanenteilnehmer in Babylonien schließen sich zusammen, um im Falle von Raubüberfällen die Verluste gemeinsam zu tragen

1750 v. Chr. „Codexs Hammurabi“: Gesetzesstelen des babylonischen Königs Hammurabi mit Bestimmungen zu Schadenersatz bei Raubüberfällen von Karawanen, Haftung der Baumeister und Ärzte bei Fehlern

4. Jh. v. Chr. „foenus nauticum“: Seedarlehen der Griechen werden bei Lysias und Demosthenes erwähnt; finden auch bei den Römern Anwendung

2. Jh. v. Chr. „Lex Rhodia de iactu“: Regelung der Gefahrengemeinschaft beim Seetransport

130 n. Chr. Älteste erhaltene Satzung einer römischen Sterbekasse aus Lanuvium bei Rom

6. Jh. n. Chr. Der fränkische König Chlotar I. (511-565) bestimmt, dass die Centenen (Hundertschaften) dem Einzelnen im Fall von Raub o. Ä. für den Schaden Ersatz leisten müssen

779 Kapitulare Karls des Großen verbietet den Schwur der Gilden und erwähnt die gegenseitige Hilfe bei Brand und Schiffsunglücken

Ab 13. Jh. Statuten der Bergbau-Knappschaften aus Goslar regeln den Schadenersatz für Gesellen bei Unfällen, Krankheit, Tod und später auch Arbeitsverlust

1154-1164 Notar Scriba beurkundet Versicherungsverträge in Genua, die als älteste Zeugnisse oberitalienischer Makler gelten

1308 Erster Leibrentenvertrag zwischen dem Abt von St. Denis und dem Erzbischof von Bremen

1319 Ältestes erhaltenes Dokument, aus dem der Name eines Maklers aus Pisa hervorgeht: Bardo

1347 Erster erhaltener Seeversicherungsvertrag aus Genua

1370 Erster erhaltener Rückversicherungsvertrag aus Genua

1384 Erster erhaltener Seeversicherungsvertrag aus Pisa, der nicht mehr auf dem Prinzip des Seedarlehens, sondern auf der modernen Versicherung auf kaufmännischer Basis beruht

1409 Erster „echter“ Rückversicherungsvertrag in offener, unabhängiger Form aus Florenz

Ende 14. Jh. Älteste Belege für Verwendung der „Florentiner Risikoformel“ in Maklerverträgen aus Oberitalien

16. Jh. Standardisierte Policen belegen Maklertätigkeiten in Florenz (1523), Spanien (1556), Antwerpen (1563) und London (1575)

1588 Ältester erhaltener Seeversicherungsvertrag aus Hamburg

1597 „Willkühren“ (Maklerordnung) aus Danzig

1654 Entwicklung der Wahrscheinlichkeitsrechnung durch Blaise Pascal

1679 Erste umfassende, bis heute überlieferte Maklerordnung aus Hamburg (frühere Versionen stammen von 1597, 1625 und 1642)

1685 Erste überlieferte Maklerordnung Frankfurt/M.

1720 „Bubble Act“ in London legt fest, dass Feuer- und Lebensversicherungen allein von der London Assurance Company und der Royal Exchange Assurance Company angeboten werden dürfen; den Maklern und „Underwriters“ bleibt demnach nur die Seeversicherung als Betätigungsfeld

1794 Inkrafttreten des Allgemeinen Preußischen Landrechts, das eine erste gesetzliche Regelung des Versicherungswesens enthält

1829 Abschluss erster nachweisbarer deutscher Rückversicherungsvertrag

1837 Neuregelung des Versicherungswesens in Preußen im Zuge des Gesetzes über das Mobiliar-Feuerversicherungswesen

1874 Inkrafttreten des Handelsgesetzbuches (HGB) beendet das Monopol der beeidigten Makler; in Deutschland gibt es fortan Handelsmakler (zu denen die Versicherungsmakler gehören) sowie Zivilmakler (zu denen die Immobilienmakler gehören; sie fallen unter das BGB)

1904 Robert Gerling gründet in Köln die Vermittlungsgesellschaft Bureau für Versicherungswesen Robert Gerling & Co. mbH, die Keimzelle der Gerling-Verischerungsgruppe

1908 Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)

1918 Gründung des Vereins Hamburger Versicherungsmakler, aus dem später der Verein Deutscher Versicherungsmakler entsteht

1933-1945 Während des Dritten Reiches gehen die verschiedenen Berufsverbände der Makler in der NS Wirtschaftsgruppe Vermittlergewerbe auf

1948 Währungsreform; Wiedergründung der alten Berufsverbände

1984 Gründung des Versicherungsmaklerverbandes München (VMV)

1989 Verein Deutscher Versicherungsmakler wird zum Bundesverband deutscher Versicherungsmakler (BDVM)

2002 BDVM und VMV schließen sich zum Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) zusammen

2003 EU-Richtlinie für Versicherungsvermittlung tritt in Kraft

2004 Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) tritt in Kraft

Mai 2007 „EU-Vermittlerrichtlinie“ tritt in Deutschland in Kraft

2008 Inkrafttreten des reformierten VVG